Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (Quelle: Peter Jülich)

17. Oktober 2022

Bundesinnenministerium schafft für LSBTIQ+-Geflüchtete Verhaltensprognosen im Asylverfahren ab

Bereits 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Asylbehörden und Gerichte bei homosexuellen Geflüchteten vernünftigerweise nicht erwarten können, „dass diese ihre sexuelle Orientierung geheim halten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden“. 2020 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss dieses richtungsweisende EuGH-Urteil aufgegriffen und bestätigt, dass diese Maßgabe auch für bisexuelle Asylsuchende gelten muss. Asylgesuche queerer Geflüchteter waren jedoch weiterhin abgelehnt worden unter anderem anhand von Prognosen, dass diese bei Rückkehr ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität ohnehin aus eigenem, freiem Willen geheimhalten würden.

„Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung Wort gehalten hat und dass das Diskretionsgebot im BAMF nun wirklich abgeschafft ist. Wir bedanken uns ausdrücklich bei der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die konsequente Umsetzung, aber auch bei den Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP für ihre Unterstützung“ so Patrick Dörr für den LSVD-Bundesvorstand. „Wir hoffen, dass queere Geflüchtete aus Verfolgerstaaten nun endlich konsequent in Deutschland Schutz erhalten. Bei der vorgenommenen Änderung handelt es sich jedoch nicht um eine geänderte Rechtslage, da lediglich die Dienstanweisung angepasst wurde. Queeren Geflüchteten, deren Asylgesuche aufgrund von Diskretionsprognosen bereits endgültig abgelehnt wurden und die daher nur geduldet sind, raten wir aber trotzdem, die Möglichkeit eines Asylfolgeantrags zu prüfen. Durch die neuen Vorgaben hat sich nämlich die Chance erhöht, gegebenfalls zumindest Abschiebehindernisse zugesprochen zu bekommen“, so Dörr weiter.