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23. Dezember 2021
„Queer Refugees Deutschland“ veröffentlicht Begleitheft für Integrationskurse
Im Curriculum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist klar geregelt, dass neuzugewanderte Menschen in den Orientierungskursen auch etwas zu den Rechten und zur Lage von LSBTIQ+-Personen in Deutschland erfahren sollen. Oft fehlt es aber den Kursleitenden an geeigneten Materialien, um diese Inhalte adäquat zu vermitteln. Denn: In den im Handel verfügbaren Lehrbüchern werden die Themen in der Regel nur unzureichend und oberflächlich behandelt. Das Projekt „Queer Refugees Deutschland“ hat mit der Broschüre „Vielfalt Willkommen!“ nun erstmals ein umfassendes Begleitheft entwickelt, das die existierenden Materialien ergänzt.
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23. Dezember 2021
Erstes Austauschtreffen zwischen geflüchteten LSBTIQ+-Aktivist*innen mit DeBUG-Gewaltschutzmultiplikator*innen
Vom 19. bis zum 21. November 2021 fand in Köln erstmals ein Treffen zwischen den geflüchteten LSBTIQ+*-Aktivist*innen von „Queer Refugees Deutschland“ und den Multiplikator*innen für Gewaltschutz aller sieben DeBUG-Kontaktstellen statt. Das Projekt DeBUG verfolgt das Ziel, Flüchtlingsunterkünfte sowie deren Betreiber- und Trägerorganisationen in ganz Deutschland bei der Verbesserung des Gewaltschutzes zu unterstützen. Auf dem Programm des Treffens standen verschiedene Workshops mit viel Raum für den Erfahrungsaustausch zum Thema Gewalt gegen LSBTIQ+-Geflüchtete, ein Vortrag zum Thema Gewalt und Trauma sowie ein gemeinsames Selbstbehauptungstraining aller Teilnehmenden.
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15. Oktober 2021
Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Dr. Sommer empfängt Lesben- und Schwulenverband zu Gesprächen in Nürnberg
Am Nachmittag des 1. Oktober trafen sich Vertreter*innen des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) mit der Leitungsebene des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg, um sich zu unterschiedlichen Themen im Umgang mit queeren Geflüchteten auszutauschen. BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer hatte den LSVD hierzu in die Zentrale der deutschen Asylbehörde nach Nürnberg eingeladen. Dem Treffen vorangegangen war am Vormittag ein Austausch zwischen dem Verband und Fachabteilungen des Bundesamtes.
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8. Oktober 2021
EuGH erklärt Ausschlussfristen für das Stellen von Asylfolgeanträgen für unzulässig
Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einige Fragen beantwortet, die ihm der österreichische Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Zulässigkeit von Asylfolgeverfahren gestellt hatte. Der EuGH entschied, dass Asylfolgeanträge queerer Antragsteller*innen nicht einfach deswegen als unzulässig abgelehnt werden können, weil diese sich nicht schon im Erstverfahren geoutet haben. Gleichzeitig haben die EU-Mitgliedstaaten aber laut EuGH das Recht, Regelungen einzuführen, um zu prüfen, ob nicht ein Verschulden seitens der Geflüchteten dafür vorliegt, dass sie die ihnen bereits im Erstverfahren bekannten Aspekte nicht dort schon angesprochen haben.
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16. September 2021
Asylmagazin veröffentlicht erneut Ausgabe mit Schwerpunkt LSBTIQ+*
Die Asyl-Fachzeitschrift Asylmagazin hat in ihrer Ausgabe 7-8/2021 erneut einen „Themenschwerpunkt: sexuelle und geschlechtliche Identität als Fluchtgrund“ gelegt und unter anderem drei Artikel hierzu veröffentlicht. Im ersten der Artikel beleuchtet die Autorin Petra Sußner den starken Einfluss von Heteronormativität auf die Rechtspraxis und entwickelt einen alternativen, interdisziplinären Ansatz zum Umgang mit LSBTIQ+*-Fällen. Im zweiten Artikel schildern die Autor*innen Philipp Braun, Patrick Dörr und Alva Träbert Fälle, in denen der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) „Outings queerer Asylsuchender durch Vertrauensanwält*innen des Auswärtigen Amtes“ aufgedeckt hat. In dem dritten Artikel stellen dieselben drei Autor*innen schließlich mit Bezug auf das sogenannte „Diskretionsgebot“dar, „Wie BAMF und Gerichte weiterhin höchstrichtliche Vorgaben unterlaufen“.
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12. April 2021
Neue Erklär-Videos beantworten Fragen rund ums Asylsystem
LSBTIQ+-Personen, die in Deutschland Asyl beantragen oder dies beabsichtigen, sehen sich mit einer ganzen Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Hierbei geht es einerseits um den Ablauf der Asylverfahren und um die juristische Einordnung der erlebten Verfolgung, aber auch um Fragen der Unterbringung und des Gewaltschutzes in den Unterkünften. Bereits 2017 entwickelte das bundesweite LSVD-Projekt Queer Refugees Deutschland hierzu einen Leitfaden, der fundierte Antworten auf diese Fragestellungen gibt und auf der Webseite in neun Sprachen zur Verfügung steht. In Kooperation mit der LSBTIQ+-Beratungsstelle Rosa Strippe in Bochum wurden nun aus diesem Leitfaden Erklär-Videos entwickelt, um einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Informationen zu ermöglichen.