
LSBTIQ+-feindliche Gewalt in Geflüchtetenunterkünften: Studie zu Schutzkonzepten der deutschen Bundesländer deckt massive Mängel auf
Besonders schlecht schneidet in der wissenschaftlichen Analyse mit nur 5 % der Maßnahmen der Mindeststandards das Schutzkonzept des Bundeslandes Sachsen ab, während im Konzept des Bundeslandes Bremen immerhin über die Hälfte der Maßnahmen verankert sind. Ein besserer Schutz wäre aber dringend erforderlich: In Unterkünften werden LSBTIQ+-Geflüchtete besonders häufig Opfer von Gewalt und gelten entsprechend der EU-Richtlinie 2013/33/EU daher mit gutem Grund in Deutschland als besonders schutzbedürftige Gruppe. Die fehlende Verankerung von Schutzmaßnahmen bedeutet somit – so Träbert und Dörr – auch, dass Deutschland weiterhin seinen europäischen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachkommt. Der Mangel an Schutz hat dabei massive Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Im Angstraum Geflüchtetenunterkunft finden sie nur in den seltensten Fällen den Mut, über ihre Bedarfe zu sprechen. Zu groß ist in der Regel die Furcht vor einem Outing, zu schlimm oft auch die Vorerfahrungen mit Staat und Gesellschaft im Herkunftsland.
Die beiden Autor*innen führen aus, dass das Ausbleiben der notwendigen, vertrauensbildenden Maßnahmen nicht nur einen effektiven Gewaltschutz in der Unterkunft verhindert. Es trägt auch dazu bei, dass viele Geflüchtete es nicht schaffen, die in der Heimat erlebte Verfolgung im Asylverfahren überhaupt anzusprechen. „Es ist daher dringend nötig, dass die Bundesländer den Schutz queerer Geflüchteter endlich besser in ihren Schutzkonzepten verankern“, so Patrick Dörr, der seit Oktober 2020 auch Mitglied im LSVD-Bundesvorstand ist.