26. Dezember 2020

Neue Informationen speziell für transgeschlechtliche Geflüchtete

In den letzten Jahren hat das Thema LSBTIQ+-Geflüchtete zunehmend an Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit gewonnen. Spezifische Bedarfe transgeschlechtlicher Geflüchteter fanden jedoch bei der Entwicklung von Beratungsmaterialien oft wenig Berücksichtigung. Die Kölner LSBTIQ+-Beratungsstelle rubicon und das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW haben daher einen Ratgeber entwickelt, der sich speziell an transgeschlechtliche Geflüchtete richtet. Der Ratgeber erklärt Begrifflichkeiten, informiert zu den in Deutschland möglichen Schritten einer Transition und führt nützliche Kontakte zu Trans*-Organisationen und zur Trans*-Community auf. Das LSVD-Projekt Queer Refugees Deutschland hat die Texte angepasst und übersetzt, sodass sie nun auf seiner Webseite unter dem Menüpunkt Trans*  in neun Sprachen zur Verfügung stehen.

Neben verlässlichen Information zum Asylverfahren und zur Unterbringung benötigen viele transgeschlechtliche Personen medizinische Leistungen im Rahmen einer Transition. Hierbei haben sie im laufenden Asylverfahren jedoch nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung; allzu oft werden ihnen notwendige medizinische Leistungen daher verwehrt. Die nunmehr von der Schwulenberatung Berlin veröffentliche Expertise Zugang zu trans*spezifischen medizinischen Leistungen für Personen im Asylverfahren nimmt daher den Anspruch transgeschlechtlicher Geflüchteter auf mediznische Versorgung aus juristischer Perspektive in den Blick. Die Autor*innen Dr. Lena Kreck und Maya Markwald stellen hierbei die rechtlichen Hintergründe dar, warum transgeschlechtliche Personen auch schon während eines Asylverfahrens ein Recht auf vollen Zugang zu den medizinischen Leistungen haben, die sie im Rahmen einer Transition benötigen.