Suchst Du Arbeit in Deutschland? Eine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel. Wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich beim „Tent-Portal“ bewerben:
Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen uneingeschränkt eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Bei einer Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft) oder Duldung ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig, die meist erst nach einer Wartezeit von mindestens drei bis sechs Monaten erteilt wird. Die Voraussetzungen können je nach individuellem Fall und aufenthaltsrechtlichem Status variieren. Hier sollten sie sich informieren über das Chancen-Aufenthaltsrecht. Es bietet Personen, die am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, eine befristete Aufenthaltserlaubnis von 18 Monaten, um die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht (z.B. nach §25a oder §25b AufenthG) zu erfüllen. Es ist eine Übergangsregelung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und den Übergang zu einem dauerhaften Aufenthalt erleichtern soll. Antragsschluss ist der 31.12.2025.
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