Syrien nach Assad: Hoffnung, Unsicherheit und die Lage queerer Geflüchteter- Rückblick auf Fortbildung: „Der Umsturz in Syrien und seine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Folgen“
Ein Jahr nach dem Sturz von Baschar al-Assad haben wir von Fluchtgrund Queer- queer Refugees Deutschland eine Online-Fortbildung durchgeführt, die die Auswirkungen der politischen Entwicklungen in Syrien auf Asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren insbesondere für LSBTIQ+Q*-Geflüchtete beleuchtete. Über 50 Teilnehmende aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Beratungsstellen und Projekten nahmen an der dreistündigen Veranstaltung teil.
Mit dem Ende der brutalen Assad-Herrschaft endete eine der gewalttätigsten Diktaturen unserer Zeit, ein Anlass zur Freude. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen: Welche politischen Strukturen werden sich entwickeln, und welche Sicherheit können Minderheiten in Syrien erwarten? Besonders LSBTIQ+Q*-Personen sind weiterhin in allen Landesteilen massiv von Verfolgung und Diskriminierung bedroht.
Für viele queere Geflüchtete aus Syrien bedeutet das Leben in Deutschland erstmals die Möglichkeit, ihre Identität offen zu leben. Queere Communitys bieten Rückhalt und Schutz, insbesondere für diejenigen, die den Kontakt zu ihrer Familie verloren haben oder dort Ablehnung erfahren. Doch die Freude über ein Leben in relativer Sicherheit wird von Unsicherheit über die Zukunft überschattet: Diskussionen über Rückkehrmöglichkeiten und mögliche Neubewertungen Syriens als „sichere Staaten“ verunsichern viele, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder die nur einen befristeten subsidiären Schutzstatus besitzen.
Rechtsanwalt Jens Dieckmann erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen für queere Geflüchtete. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Migrationsrecht, als Strafverteidiger und in der Mitarbeit des UNHCR in Flüchtlingsfragen, der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht und Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie der Fachkommission Asyl bei Amnesty International gab er wertvolle Einblicke in die aktuelle Rechtslage.
Wichtige Erkenntnisse:
- Abschiebungen nach Syrien sind für LSBTIQ+Q*-Geflüchtete unzulässig*, da in Syrien keine effektiven Schutzprogramme für Minderheiten existieren und queere Personen dort nachweislich von Verfolgung, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.
- Ergänzende Anhörungen sollten ggfs. beantragt werden, um sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität als Asylgrund darzustellen. Bescheinigungen von LSBTIQ+Q*-Fachorganisationen sind dabei hilfreich.
- Mehrere Aufenthaltstitel sind möglich und können gleichzeitig bestehen. Dies hat große Vorteile: Es bietet Flexibilität für unterschiedliche Lebenssituationen, sichert den rechtlichen Status bei Änderungen ab, erleichtert berufliche und soziale Integration. So können LSBTIQ+Q*-Geflüchtete ihre Perspektiven in Deutschland besser absichern, ohne auf einen einzelnen Titel beschränkt zu sein.
Die Fortbildung bot nicht nur rechtliche Orientierung, sondern auch die Möglichkeit zum intensiven Austausch über Einzelfälle, wodurch die Teilnehmenden praxisnah für ihre Arbeit insbesondere mit LSBTIQ+Q*-Geflüchteten gestärkt wurden.
Fazit:
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes bleibt Syrien für Minderheiten unsicher. Schutz und Perspektiven für LSBTIQ+Q*-Geflüchtete in Deutschland sind nach wie vor dringend notwendig. Asylprozesse müssen die spezifischen Bedrohungen und Diskriminierungen berücksichtigen, die queere Menschen in Syrien weiterhin erwarten, und dürfen durch politische Neubewertungen Syriens nicht gefährdet werden.
